Das Gleichbehandlungsgesetz

Donnerstag, 03. August 2006, 16.30 Uhr

Das Gleichbehandlungsgesetz -
Auswirkungen für mittelständische Unternehmen
Risiken minimieren und Ersatzansprüche vermeiden

Am 01.08.2006 tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft.
Die langen Beratungen des Gesetzgebers und die öffentliche Diskussion beweisen
die hohe Brisanzdieses Gesetzes gerade für mittelständische Unternehmen.

Wir informieren Sie im Rahmen unserer Unternehmergespräche auf der Kronenburg am

Donnerstag, 03. August 2006, 16.30 Uhr

über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Unternehmenspraxis, und zwar insbesondere
auf den Gebieten des Arbeitsrechts und des Allgemeinen Vertragsrechts (Lieferungen und Leistungen, Vermietungen)
anhand praxisrelevanter Beispiele.

Im Anschluss an die Vorträge besteht Gelegenheit zu weiteren Diskussionen und zum Meinungsaustausch
bei einem kleinen Imbiss und einem guten Glas Dortmunder Bier.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Programm


Zeit
Inhalte
16:30
Empfang
17:00
Begrüßung
17:05


Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

  • Welche Ziele verfolgt das Gesetz?
  • Welches sind die Kernregelungen?
  • Auswirkungen des Gesetzes auf:
    o Einstellungen
    o Beförderungen
    o Entlassungen
    o sonstige Personalentscheidungen
    o Vermietung
    o sonstige Privatwirtschaft
  • Welche Risiken ergeben sich für den mittelständischen Betrieb?
  • Wie können Störungen des Betriebsfriedens, Ersatzansprüche und Klagen
    vermieden werden?
18:00
Diskussion der Praxisbeispiele
18:30
Get together
 
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